Ergänzungshaushalt — Ergänzungshaushalt, eine Ergänzung des öffentlichen Haushaltsplans, die (im Unterschied zum Nachtragshaushalt) noch während der parlamentarischen Beratungen des Haushaltsentwurfes nachgeschoben und deshalb in das zu verabschiedende… … Universal-Lexikon
Ergänzungshaushalt — Unter Nachtragshaushalt versteht man die nachträgliche Veränderung eines bereits vom Parlament beschlossenen Haushalts des Bundes, eines Bundeslandes, von Gebietskörperschaften oder anderen Öffentlichen Haushalten (Sondervermögen, Fonds Deutsche… … Deutsch Wikipedia
Haushaltsplan — Budget; Etat; Haushalt; Finanzplan; Topf (umgangssprachlich) * * * Haus|halts|plan 〈m. 1u〉 Gegenüberstellung der Einnahmen u. Ausgaben für ein Haushaltsjahr bei öffentl. Körperschaften (Staat, Gemeinde), Budget … Universal-Lexikon
Nachtragshaushalt — Nach|trags|haus|halt 〈m. 1; Pl. selten; Pol.〉 ergänzender, nachträglich eingereichter Haushaltsplan, der erforderliche Mehrausgaben regelt, die über die im Haushalt beschlossenen Festsetzungen hinausgehen ● das Parlament verabschiedete den… … Universal-Lexikon
Eventualhaushalt — 1. Begriff: ⇡ Haushaltsplan, der ermöglicht, aus konjunkturellen Gründen resultierende Ausgabennotwendigkeiten auf eine haushaltsmäßige Grundlage zu stellen. Der E. tritt nur evtl., z.B. bei Über oder Unterschreiten vorher festgelegter Grenzen… … Lexikon der Economics
Haushaltsüberschreitung — Planabweichung vom ⇡ Haushaltsplan in Form von über oder außerplanmäßigen Ausgaben; ⇡ Haushaltsgrundsätze. ⇡ Ergänzungshaushalt und ⇡ Nachtragshaushalt sind keine H … Lexikon der Economics
Nachtragshaushalt — ⇡ Haushaltsplan, der die Positionen, die in einem bereits verkündeten Haushalt geändert werden sollen, umfasst. Der N. ist nicht als ⇡ Haushaltsüberschreitung anzusehen, sondern als originärer Haushalt, der nach denselben, allerdings… … Lexikon der Economics